Lösungen in der Krise

Im Dezember tagt für gewöhnlich die Vertreterversammlung der VBG und lässt sich von der Geschäftsführung, dem Vorstand und ihren im Vorfeld tagenden Ausschüssen berichten. Sie beschließt etwa Unfallverhütungsvorschriften, die Satzung und den Gefahrtarif und stellt den Haushaltsplan für das kommende Jahr fest (siehe www.vbg.de/selbstverwaltung).
Daran hat sich auch in diesem Jahr nichts geändert. Die Corona-Pandemie stellt für ein Selbstverwaltungsorgan wie die Vertreterversammlung mit ihren 60 Mitgliedern allerdings eine organisatorische Herausforderung dar: Auf der einen Seite sind klassische Präsenzsitzungen nach Möglichkeit zu vermeiden, auf der anderen Seite fehlt es an der rechtlichen Grundlage für Beschlussfassungen in virtuellen Sitzungen. Die VBG hat sich daher für eine rechtskonforme, praktikable Lösung entschieden: Die Beschlussfassungen wurden in einem schriftlichen Verfahren mit Frist zum 18. Dezember nachgelagert. Auf diese Weise konnte sich die Vertreterversammlung am 10. Dezember für die Berichte und Beratungen in einer Videokonferenz zusammenfinden.
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