
Foto: © Thomas Eisenhuth
Die VBG ist nach dem Prinzip der Sozialen Selbstverwaltung demokratisch aufgebaut. Sie ist in ihrer Rechtsform eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Die Selbstverwaltungsorgane, die für die Berufsgenossenschaft handeln, sind die Vertreterversammlung und der Vorstand, die alle sechs Jahre in den Sozialwahlen neu gewählt werden.
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